Kircheneintritt

Wieder dazugehören? Herzlich willkommen!

Sie möchten (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten? Wir laden Sie ein, neue Erfahrungen mit Gemeinde, Glaube und Gott zu suchen - auch und gerade dann, wenn Sie Kirche in der Vergangenheit nur aus der Ferne erlebt haben.

So werden Sie wieder Mitglied

Sie können zu jeder Zeit (wieder) in die Ev. Kirche eintreten, ob bei unserem Pfarrteam, bei einer Kircheneintrittsstelle oder kommen Sie einfach bei uns im Gemeindebüro vorbei. Pfarrerin Friederike Wilberg und Pfarrer David Gabra stehen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Sie sollten sich nur selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Evangelischen Kirche ist. Wenn Sie sicher sind, dass Sie (wieder) dazugehören möchten, dann füllen wir mit Ihnen zusammen einen Aufnahmeantrag aus und führen dabei ein Gespräch. Damit sind Sie wieder Mitglied der Kirche.

Falls Sie nicht zu unserer Kirchengemeinde gehören, wird der Antrag von uns an das Pfarramt weitergeleitet, in dessen Gebiet Sie Ihren ersten Wohnsitz haben. Sie können sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden. 

Außerdem können Sie von jeder Pfarrerin/jedem Pfarrer aus einer der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland wieder in die Evangelische Kirche aufgenommen werden 

Die Taufe bleibt immer gültig

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die Evangelische Kirche aufgenommen. Dem Taufgottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Alle Fragen, die damit zu tun haben und zur Vorbereitung der Taufe dienen, werden mit Ihnen besprochen

Welche Unterlagen benötige ich?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihrenn Personalausweis dabei haben.

Wenn vorhanden, halten Sie die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und Taufort bereit, und falls vorhanden, Ihre Konfirmationsurkunde sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht.Wer über diese Papiere nicht verfügt, unterschreibt eine schriftliche Versicherung, dass er christlich getauft wurde und keiner anderen Kirche angehört.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden, und Sie werden von der Gemeinde mit Gebet und Segen willkommen geheißen.

Kosten des (Wieder-)eintritts und Kirchensteuer

Der Eintritt selbst kostet nichts.
Als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Kirchensteuern sind abhängig vom Einkommen. Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. Derzeit beträgt die Kirchensteuer 9 Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Erhoben wird die Kirchensteuer natürlich nur von Mitgliedern der Kirche. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Selbstverständlich werden die Kirchensteuereinnahmen nur für kirchliche Aufgaben verwendet. 60 bis 70 Prozent der in den Haushaltsplänen veranschlagten Mittel stammen aus der Kirchensteuer. Weitere Einnahmequellen sind Zinsen aus Kapitalvermögen, Mieten aus Grundbesitz, Staatszuschüsse, Kollekten sowie das so genannte Kirchgeld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Kirchensteuerhoheit bei den Gemeinden - das ist eine Besonderheit der rheinischen Kirche. Damit auch übergemeindliche Aufgaben sicher erfüllt werden können, geben die rheinischen Gemeinden rund ein Zehntel ihrer Kirchensteuereinnahmen an die Landeskirche. Genauer: 10,25 Prozent beträgt diese so genannte landeskirchliche Umlage.

Bedeutung Ihrer Mitgliedschaft in der Kirche.

Sie unterstützen die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft.
Sie erwerben verschiedene Rechte, wie, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen, etwa kirchliche Trauung oder kirchliches Begräbnis und an weiteren Angeboten der Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben das Recht, an den Wahlen zum Presbyterium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Sie haben noch weitere Fragen?

Melden Sie sich einfach bei uns.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter  Evangelisch werden: Häufige Fragen zum Kircheneintritt – EKD